Seitenbereiche
Mit uns behalten Sie den Überblick – Immer top informiert!

Automatischer Informationsaustausch 2023

© MrPanya - stock.adobe.com

Automatischer Informationsaustausch

Erstmalig zum 30.9.2017 begann der sogenannte automatische Informationsaustausch über Finanzkonten. Damals waren es 50 Staaten, die Informationen nach Deutschland übermittelten. Maßgebliche Rechtsgrundlage für die Informationsübermittlung durch das Bundeszentralamt für Steuern ist die Zinsinformationsverordnung/ZIV.

108 Staaten melden

Mittlerweile sind es 108 Staaten, die Kontodaten nach Deutschland schicken. Gegenüber 2022 neu hinzugekommen ist der Inselstaat Jamaica (Staat 45, vgl. BMF-Schreiben vom 20.7.2023, IV B 6 - S 1315/19/10030 :057). Alle Staaten übermitteln Kontodaten aus dem Jahr 2022 zum 30.9.2023 an das Bundeszentralamt für Steuern.

Anschreiben vom Finanzamt

Steuerpflichtige, die für das betreffende Meldejahr keine ausländischen Kapitalerträge erklärt haben, erhalten regelmäßig von ihrem Wohnsitzfinanzamt „Anschreiben zur Sachverhaltsaufklärung“. Die Adressaten werden aufgefordert, sämtliche Erträgnis-Aufstellungen zu den ausländischen Kapitaleinkünften einzureichen. Da es sich hier regelmäßig um ausländische Sachverhalte handelt, trifft den Steuerpflichtigen eine erhöhte Mitwirkungspflicht (§ 90 Abs 2 Abgabenordnung/AO). Dies bedeutet, dass die erforderlichen Beweismittel vom Steuerpflichtigen selbst zu beschaffen sind (z. B. die erforderlichen Kontounterlagen).

Stand: 29. August 2023

Bild: kanurism - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.


Service-Center

In unserem Service-Center finden Sie nützliche Informationen, Downloads und Online-Tools, die Ihnen helfen bei dem richtigen Umgang mit Ihren Finanzen.

Zum Service-Center

Bleiben Sie informiert!

Mit unserem Newsletter erhalten Sie wichtige Informationen zu Ihren Steuerangelegenheiten.

Newsletter abonnieren

Digitalisieren Sie Ihre Prozesse!

Im Rechnungswesen können in Ihrem Unternehmen Prozesse zunehmend digitalisiert und automatisiert werden. Profitieren Sie von den vielen Möglichkeiten!

Erfahren Sie mehr

Schleuder Stockinger Ostler & Partner

Steuerberatungsgesellschaft mbB

Schleuder Stockinger Ostler & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB Herzog-Heinrich-Straße 8 80336 München Deutschland +49 (089) 54 42 38 0 +49 (089) 54 42 38 99 Schleuder Stockinger Ostler & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB

Herzog-Heinrich-Straße 8, 80336 München

+49 (089) 54 42 38 0

F +49 (089) 54 42 38 99

Schleuder Stockinger Ostler & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB Herzog-Heinrich-Straße 8 80336 München Deutschland +49 (089) 54 42 38 0 +49 (089) 54 42 38 99 Schleuder Stockinger Ostler & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB

Öffnungszeiten:

Mo - Fr: - Uhr

Termine außerhalb der Bürozeiten nach Vereinbarung.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.