Seitenbereiche
Mit uns behalten Sie den Überblick – Immer top informiert!

Geschlechterdifferenzierte Berechnung auf dem Prüfstand

© Sebastian Duda - stock.adobe.com

Geschlechterdiskriminierung

Während das Bundesarbeitsgericht siehe oben eine gleiche Vergütung von Arbeitsleistungen zwischen Mann und Frau fordert, muss der Bundesfinanzhof/BFH über die Rechtmäßigkeit einer geschlechterneutralen Berechnung des Nießbrauch-Kapitalwertes entscheiden (Az. II R 41/22).

Hintergrund

Bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen (§ 14 Bewertungsgesetz/BewG) werden Multiplikatoren verwendet, die aus geschlechtsdifferenzierten Sterbetafeln abgeleitet werden. Die Multiplikatoren für Frauen sind dabei gemäß der längeren Lebenserwartung höher und damit auch der den steuerpflichtigen Erwerb mindernde Nießbrauch-Kapitalwert. Das vorinstanzliche Finanzgericht/FG Köln (Urteil vom 18.8.2022, 7 K 1799/21) vermutet hierin einen Verstoß gegen das spezielle Gebot der Gleichbehandlung von Mann und Frau (Art. § 3 Abs. 2 und Abs. 3 Grundgesetz GG).

Stand: 30. März 2023

Bild: makibestphoto - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.


Service-Center

In unserem Service-Center finden Sie nützliche Informationen, Downloads und Online-Tools, die Ihnen helfen bei dem richtigen Umgang mit Ihren Finanzen.

Zum Service-Center

Bleiben Sie informiert!

Mit unserem Newsletter erhalten Sie wichtige Informationen zu Ihren Steuerangelegenheiten.

Newsletter abonnieren

Digitalisieren Sie Ihre Prozesse!

Im Rechnungswesen können in Ihrem Unternehmen Prozesse zunehmend digitalisiert und automatisiert werden. Profitieren Sie von den vielen Möglichkeiten!

Erfahren Sie mehr

Schleuder Stockinger Ostler & Partner

Steuerberatungsgesellschaft mbB

Schleuder Stockinger Ostler & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB Herzog-Heinrich-Straße 8 80336 München Deutschland +49 (089) 54 42 38 0 +49 (089) 54 42 38 99 Schleuder Stockinger Ostler & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB

Herzog-Heinrich-Straße 8, 80336 München

+49 (089) 54 42 38 0

F +49 (089) 54 42 38 99

Schleuder Stockinger Ostler & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB Herzog-Heinrich-Straße 8 80336 München Deutschland +49 (089) 54 42 38 0 +49 (089) 54 42 38 99 Schleuder Stockinger Ostler & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB

Öffnungszeiten:

Mo - Fr: - Uhr

Termine außerhalb der Bürozeiten nach Vereinbarung.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.